Förderung IT-Sicherheit

Antrag stellen und sparen!

Förderung für Ihre Digitale Sicherheit in NRW

„Machen Sie Ihr Unternehmen sicherer und profitieren Sie von bis zu 15.000 Euro Förderung!“

Für Wen Ist Diese Förderung Gedacht?

Die MID-Digitale Sicherheit Förderung richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

In einer zunehmend digitalen Welt ist die Sicherheit Ihres Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Doch statt vor den Risiken zurückzuschrecken, sollten Sie sie als Chance für Wachstum und Fortschritt betrachten.

Willkommen bei der D.C. IT-Solutions, Ihrem Partner für digitale Sicherheit und Wachstum!

Was wird gefördert?

Entdecken Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind, um die Sicherheit Ihrer digitalen Infrastruktur zu stärken.

Wir helfen Ihnen gerne die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. 

1. Analyse des IST-Zustandes

Von Infrastrukturanalysen bis hin zu Notfallplänen – Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung und Behebung von Sicherheitslücken.

2. Faktor Mensch

Sensibilisieren Sie Ihr Team für digitale Sicherheit mit Schulungen und mehr.

3. IT-Basisschutz

Beschaffen Sie sich die notwendige Soft- und Hardware, um Ihren IT-Basisschutz zu verstärken.

Jetzt handeln, langfristig profitieren

  • NVerbesserte Digitale Sicherheit

    Die Förderung ermöglicht es Ihrem Unternehmen, seine digitale Sicherheitsinfrastruktur zu stärken und sich effektiver vor Cyberbedrohungen zu schützen.

  • NKosten für Ihre IT verringern

    Durch die finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Sicherheitssoftware und -hardware können Sie langfristig Kosten sparen.

  • NRisikominimierung

    Die Förderung hilft, potenzielle Risiken und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen zu minimieren.

  • NSchutz der Kundendaten

    Die Stärkung der IT-Sicherheit trägt dazu bei, die Vertraulichkeit der Kundeninformationen zu wahren und das Vertrauen der Kunden zu erhöhen.

  • NCompliance-Einhaltung

    Die Förderung kann Ihnen helfen, die gesetzlichen Anforderungen und Datenschutzvorschriften einzuhalten, was rechtliche Probleme und Strafen vermeidet.

  • NBessere interne Prozesse

    Die Analyse des IST-Zustands kann Schwachstellen in Ihren Geschäftsprozessen aufzeigen und Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten.

Wer wird gefördert?

Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aller Branchen.

Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die getätigte Maßnahme muss ihre Wirkung an einem Standort in NRW entfalten.

Was ist ein Kleinst-, kleines- und mittleres Unternehmen?

Um diese Frage zu beantworten, muss sowohl die Größe des Unternehmens (Mitarbeiterzahl, Umsatz- und Bilanzsumme) als auch die Beziehung zu anderen Unternehmen (Kapitalbeteiligung, Kontrolle von Stimmrechten, Recht zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses) berücksichtigt werden.

Unternehmensgröße

KMU werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.

Es gelten folgende Abgrenzungen:

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro,
  • Kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro,
  • Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

 

Maßgeblich sind dafür die Daten der letzten drei Jahresabschlüsse

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Das Teilprogramm besitzt 3 Förderschwerpunkte:

  1. Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation
    Es können Analysen der bestehenden Infrastruktur gefördert werden. Ebenfalls sind u.a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt.
  2. Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
    Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Mitarbeitende für das Thema digitale Sicherheit sensibilisieren. Hierzu zählen beispielsweise Schulungen für alle Mitarbeitenden, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden zu IT-Sicherheitsbeauftragten.
  3. Schwerpunkt C: Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz
    Unternehmen werden dabei unterstützt, Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz anzuschaffen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate.
Wie hoch ist die Förderung und Förderquote?

Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Mindestfördersumme bei 4.000 Euro liegt.
Die Förderquote hängt von der Größe* des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende Förderquoten: 

  • Kleinstunternehmen 80 %
  • Kleine Unternehmen 80 %
  • Mittlere Unternehmen 60 %
Wie hoch ist die Förderung und Förderquote?

Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Mindestfördersumme bei 4.000 Euro liegt.
Die Förderquote hängt von der Größe* des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende Förderquoten: 

  • Kleinstunternehmen 80 %
  • Kleine Unternehmen 80 %
  • Mittlere Unternehmen 60 %
Wie berechnet sich die Fördersumme?

Die Fördersumme errechnet sich aus der Nettosumme des Angebotes sowie Ihrer Förderquote. Für die Berechnung ist auch die Größe Ihres Unternehmens wichtig (s. auch die Frage zu „Was ist ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?“).

Beispiel:
Ihr Unternehmen beschäftigt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist daher als kleines Unternehmen einzustufen. In diesem Fall ergibt sich eine Förderquote von 80% bis zu einem Maximalwert von 15.000,00 Euro.

Fall A:

Die Nettosumme im Angebot beträgt 18.000,00 Euro.
Dies ergibt eine Fördersumme von 14.400,00 Euro (Förderquote 80%)

Fall B:

Die Nettosumme im Angebot beträgt 25.000,00 Euro.
Dies ergibt eine rechnerische Fördersumme von 20.000,00 Euro (Förderquote 80%). Achtung: Hier greift die Regelung zur maximalen Fördersumme! Die maximale Fördersumme von 15.000,00 Euro kann nicht überschritten werden. Die Mehrkosten entfallen auf den Eigenanteil.

Gibt es eine Untergrenze für die Förderung?

Die Fördersumme errechnet sich aus der Nettosumme des Angebotes sowie Ihrer Förderquote. Für die Berechnung ist auch die Größe Ihres Unternehmens wichtig (s. auch die Frage zu „Was ist ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?“).

Beispiel:
Ihr Unternehmen beschäftigt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist daher als kleines Unternehmen einzustufen. In diesem Fall ergibt sich eine Förderquote von 80% bis zu einem Maximalwert von 15.000,00 Euro.

Fall A:

Die Nettosumme im Angebot beträgt 18.000,00 Euro.
Dies ergibt eine Fördersumme von 14.400,00 Euro (Förderquote 80%)

Fall B:

Die Nettosumme im Angebot beträgt 25.000,00 Euro.
Dies ergibt eine rechnerische Fördersumme von 20.000,00 Euro (Förderquote 80%). Achtung: Hier greift die Regelung zur maximalen Fördersumme! Die maximale Fördersumme von 15.000,00 Euro kann nicht überschritten werden. Die Mehrkosten entfallen auf den Eigenanteil.

Wie können Sie einen Antrag stellen?

Wir unterstützen Sie bei dem kompletten Prozess von der Planung über die Antragstellung bis hin zur Durchführung.

Der Antrag kann online über das entsprechende Förderportal gestellt werden. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden. Anträge können im Förderportal zwischengespeichert werden. 

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Antragstellung?

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit (Kopie der Gewerbeanmeldung/des Handelsregisterauszuges (als GmbH, e.K., UG, AG, oHG, KG, GmbH & Co.KG ist zwingend der Handelsregisterauszug beizufügen), eine Bescheinigung des Finanz-amtes (bei freiberuflich tätigen Personen))
  • ein Angebot der Hochschule/Forschungseinrichtung bzw. des zu beauftragenden Unternehmens
  • die unterschriebene und eingescannte Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Digitale Sicherheit.

Bitte halten Sie die Dokumente als .pdf bereit. Diese müssen im Rahmen der Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden. Alle weiteren Informationen können ebenfalls digital über das Förderportal hinterlegt werden.

Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden.

Was muss in einer De-minimis-Erklärung angegeben werden?

Bei De-minimis-Beihilfen oder Förderungen handelt es sich um geringfügige staatliche Beihilfen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen (100.000 Euro für Straßengüterverkehrsunternehmen; VO 1408/2013: landwirtschaftliche Unternehmen aber 15.000 Euro) bzw. für einen Zeitraum von drei Steuerjahren.

Hierzu zählen alle Beihilfen, für die Sie eine De-minimis-Erklärung erhalten haben, wie z. B. NRW-Soforthilfe, PtJ-Zuschuss, BAFA-Beteiligung.

Wenn Sie unsicher sind, ob bereits gewährte Zuwendungen in der De-minimis-Erklärung erfasst werden müssen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Beihilfegeber/in.

Welche fachlichen Angaben müssen gemacht werden?

Diesen Teil übernehmen wir gerne für Sie.

Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Beschreibung der Maßnahme,
  • Beschreibung des antragstellenden Unternehmens,
  • Tätigkeitsbeschreibung des auftragnehmenden Unternehmens
  • Angaben zum auftragnehmenden Unternehmen
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Nach Einreichung eines vollständigen Antrages im Förderportal beträgt die Verarbeitung Ihrer Unterlagen in der Regel 6 Wochen.

Wann dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen?

Erst nach Erhalt der Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen. Dabei ist das Datum des Beginns des Durchführungszeitraums ausschlaggebend. Dieses Datum kennzeichnet den bewilligten Projektstart. Alle Maßnahmen hinsichtlich Beauftragung, Bestellung o. ä., die vor diesem Datum getätigt werden, gelten als vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Wann erhalten Sie die Fördermittel?

Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung.

Die Erstattung erfolgt einmalig nach Abschluss des Vorhabens und Begleichung der Rechnungen beim Auftragnehmer/bei der Auftragnehmerin. Die Auszahlung der Fördermittel beantragen Sie durch Einreichung des Projektabschlusses über das  Förderportal, in welchem Sie bereits den Antrag auf Förderung gestellt haben.

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